LAG Hamm: Befristeter Arbeitsvertrag wegen Mehrarbeit muss gut begründet sein
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 13 December 2017LAG Hamm: Befristeter Arbeitsvertrag wegen Mehrarbeit muss gut begründet sein
Der vorübergehende Bedarf an Arbeitsleistung kann ein Sachgrund für einen befristeten Arbeitsvertrag darstellen. Der vorübergehende Bedarf muss aber gut begründet werden.
Liegt ein Sachgrund vor, können Arbeitsverträge auch mehrfach hintereinander befristet werden. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt beispielsweise vor, wenn der Arbeitgeber nur einen vorübergehenden Bedarf an zusätzlicher Arbeitsleistung hat. Dass dieser Bedarf nur vorübergehend ist, muss der Arbeitgeber allerdings gut begründen werden. Es muss mit hinreichender Sicherheit erwartet werden können, dass nach dem Vertragsende des befristeten Arbeitsverhältnisses kein Bedarf mehr an dieser Arbeitsleistung besteht, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Ohne eine derartige Prognose kann die Befristung unwirksam sein, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Juli 2017 zeigt (Az.: 17 Sa 172/17).