Zwischen Weihnachten und Neujahr: Feiertage oder nicht?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 December 2017Welche Rechte haben Arbeitnehmer Heiligabend, Silvester und dazwischen?
Während viele Menschen um den Weihnachtsbaum sitzen und es sich mit Plätzchen und anderen Leckereien gut gehen lassen, arten die Feiertage bei manchen in Stress aus. Ärzte, Polizisten, Kellner - viele Berufsgruppen müssen in der vermeintlich besinnlichen Zeit hart arbeiten. ARAG Experten erklären, welche Rechte zwischen den Jahren für Arbeitnehmer herrschen.
Arbeiten an Heiligabend, Weihnachten oder Silvester
Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, daher hängt es - sofern sie auf einen Werktag fallen - lediglich vom Arbeitgeber ab, ob sie frei sind, einen halben oder einen ganzen Urlaubstag erfordern. Der 25. und 26. Dezember dagegen sind gesetzlich festgelegte Feiertage, an denen das Arbeiten generell untersagt ist. Gleiches gilt für den 1. Januar. Laut ARAG Experten sind im Arbeitszeitgesetz 16 Ausnahmen von dem generellen Beschäftigungsverbot aufgeführt. So muss beispielsweise im Sicherheits- oder im Gesundheitswesen auch an Feiertagen eine Versorgung gewährleistet sein.