Zoff im Grünen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 14 March 2025ARAG Experten mit frühlingshaften Gerichtsurteilen
Mietern darf der Außenwasserhahn nicht einfach abgedreht werden
Seit ihrem Einzug Ende der 70er Jahre gehörte es zu den üblichen Gepflogenheiten einer Mieterin, den Gemeinschaftsgarten des Mietshauses mitzunutzen und zu bewirtschaften. Für die Bewässerung gab es einen Außenwasseranschluss. Mietvertraglich gab es laut ARAG Experten keine Regelung. Nach Jahrzehnten ließ die Vermieterin den Außenanschluss plötzlich entfernen. Die Mieterin war damit nicht einverstanden und verlangte die Wiederherstellung des Wasseranschlusses. Am Ende landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Dort stellten die Richter klar, dass die Mieterin auch ohne ausdrückliche Regelung im Mietvertrag Anspruch auf Wiederherstellung des Außenwasseranschlusses habe, denn sowohl Nutzung als auch Bewirtschaftung des Gartens habe seit Einzug nach den üblichen Gepflogenheiten zur vertragsmäßigen Nutzung des Gartens gehört (Az.: VIII ZR 38/20).

