Betrugsmasche Nachnahme-Versand: Wer das Paket annimmt, hat den Schaden - was tun?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 7 November 2017
Immer wieder hört man von dreisten Abzockmethoden: Betrüger versenden Pakete an Personen, die gar nichts bestellt haben - per Nachnahme. Das Problem: Vermeintliche Empfänger nehmen die Pakete unbedarft an und bezahlen in dem Vertrauen, dass der Ehepartner bestellt hat und alles seine Richtigkeit hat. Ist das Paket erst einmal bezahlt, ist der Schaden nicht mehr abzuwenden, denn die Logistikdienstleister stehen nicht in der Haftungspflicht, sondern der Absender. Und dieser ist bei einer Betrugsmasche häufig nicht mehr nachvollziehbar. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, gibt Tipps, wie Verbraucher sich schützen können.
1) Annahme verweigern
Dr. Carsten Föhlisch: Wer nichts bestellt hat oder eine Lieferung nicht zu 100 Prozent einer konkreten Bestellung zuordnen kann, sollte das Paket gar nicht erst annehmen. Ist das Paket erst bezahlt, haben Verbraucher den Schaden. Im Betrugsfall muss der Logistikdienstleister das Geld nicht zurückerstatten. Hier steht der Absender in der Pflicht. Dieser wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erreichbar bzw. unbekannt sein. Das Geld ist deshalb mit hoher Sicherheit verloren.