Handeln bevor der Herbst kommt: Ende des Jahres läuft zweite Austauschfrist für alte Holzöfen ab
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 22 August 2017Bis zum 31. Dezember 2017 müssen Feuerstätten, die älter als 32 Jahre sind, ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden
Vom Gesetz her müssen Ende diesen Jahres alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die betroffenen Holzfeuerungen sind zum Stichtag über 32 Jahre alt. Viele dieser Holzfeuerungen sind technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz nicht mehr gerecht. Darauf weisen die beiden in Europa führenden Fachverbände, der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. und die EFA - Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V., hin.