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Leasing mit Kilometervertrag so beliebt wie noch nie

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Das aktuelle CVO Fuhrpark-Barometer 2017 bestätigt es deutlich: Leasing mit Kilometervertrag wird für das Fuhrparkmanagement immer wichtiger. Das gilt insbesondere für den deutschen Markt. Die Vorteile für Fuhrparkmanager liegen dabei auf der Hand: mehr Flexibilität bei der Vertragsgestaltung, volle Kostentransparenz, messbare Einsparpotentiale. Durch Outsourcing des Flottenmanagements bietet sich vielen Firmen zudem die Chance, die administrativen Strukturen des Unternehmens weiter zu verschlanken. Damit können Unternehmen sich noch stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und Mehraufwand vermeiden. Denn: Neben den klassischen Dienstleistungen wie Wartungs- und Reifenservices bieten Leasingunternehmen auch Online Reporting-Tools und flexible Mietmodelle an. Damit setzt sich ein Trend fort, der nun bereits seit mehreren Jahren anhält. Für das CVO Fuhrpark-Barometer 2017 wurden im Auftrag von Arval Deutschland im Januar und Februar 2017 3.632 Fuhrparkentscheider in zwölf europäischen Ländern sowie der Türkei befragt - davon 300 in Deutschland. Die gesamte Studie kann ab sofort kostenlos unter www.arval.de angefordert werden.

Weltpremieren-Konferenz über den Wolken: das Lufthansa FlyingLab der dmexco 2017

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(Mynewsdesk) #dmexco #2017 #conference

Ready for Take Off: An Bord des Lufthansa FlyingLab der dmexco findet am 11. September 2017 die erste dmexco Pre-Conference in 10.000 Meter Höhe statt. Auf dem Flug LH 405 von New York nach Frankfurt präsentieren dmexco Top-Speaker wie Natan Edelsburg (Shorty Awards), Jon Collins (Framestore), Cindy Chin (NASA Datanauts), David Meza (NASA), Rachel Levin (Youtuberin alias RCL Beauty) und Terence Kawaja (Luma Partners) bereits über den Wolken aktuelle Trend- und Innovationsthemen rund um Influencer Marketing, Social Media, Virtual Reality und die Zukunft der Raumfahrt. Alle weiteren Infos unter http://dmexco.de/flyinglab

Videoplattform alugha: Das multilinguale Potenzial interessanter Videos

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 Das multilinguale Potenzial interessanter Videos

Die Mannheimer Plattform alugha.com markiert am 1. August einen weiteren Meilenstein: Das multilinguale Angebot für professionelle Videos wird neben YouTube und Amazon Prime in das StreamOn-Portfolio der Telekom aufgenommen. Multilinguale Videos können so auch Unterwegs konsumiert werden - und das ganz ohne das Datenvolumen zu belasten.

In einer globalisierten Welt die bestehenden Sprachbarrieren einzureißen, dazu ist die Videoplattform alugha angetreten: Werden hier Videos ausgeliefert, können die User direkt beim Anschauen per Mausklick die Sprachen wechseln - und das sowohl in allen gängigen Browsern als auch auf den üblichen Plattformen, wie beispielsweise YouTube oder Facebook. Die Vorteile liegen auf der Hand: Da neben den Tonspuren auch die Titel und Kurzbeschreibungen übersetzt werden, sind die angebotenen Videos deutlich präsenter in den Suchmaschinen - von hochwertigen Bildungsvideos über Koch- und Backvideos bis hin zu Spiele- und Kinotrailern.

Der alugha-Effekt: Großvolumige Videos werden mehrsprachig und handlich

NET WÄCHTER integriert Backup-Modul

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NET WÄCHTER integriert Backup-Modul

NET WÄCHTER ( www.netwaechter.de), der Anbieter aus Deutschland für die neue cloudbasierte Web Application Firewall (WAF) zum Schutz von Webseiten und Online-Shops gegen Angriffe aus dem Internet, hat ein Backup-Modul in sein neuestes Release integriert. Damit haben Kunden nun auch die Möglichkeit, eigene Websites und die dazugehörigen Datenbanken automatisch zu sichern, um sie im Bedarfsfall schnell wiederherstellen zu können.

BBRecruiting Personalberatung: Holger Jansen ist neuer Senior Partner in München

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 Holger Jansen ist neuer Senior Partner in München
Holger Jansen ist neuer Senior Partner für die Personalberatung BBRecruiting am Standort München.

Düsseldorf, 2. August 2017. BBRecruiting Personalberatung eröffnet - nach Düsseldorf und Hamburg - im Ludwigpalais im Herzen von München bereits den dritten Standort. Mit Holger Jansen konnte ein Senior Partner gewonnen werden, der über umfangreiche nationale und internationale Erfahrungen in leitenden Positionen in den Bereichen Sales und Marketing bei namhaften Unternehmen der Konsumgüterindustrie verfügt. Ein besonderer Schwerpunkt seiner bisherigen Tätigkeiten lag in den Branchen Kosmetik, Körperpflege, Food und Luxusgüter. Zudem war er mehrere Jahre im europäischen Ausland, beispielsweise in Frankreich und England, sowie darüber hinaus in den Vereinigten Staaten und in Asien tätig.

Kostenfreie Webinar-Reihe zum Jubiläum der ALH

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Kostenfreie Webinar-Reihe zum Jubiläum der ALH

Köln, Juli 2017. "Bewusst und glücklich leben!" - so lautet das Motto der kostenfreien Online-Vortragsreihe, für die die ALH im Rahmen ihres 50-jährigen Jubiläums fünf namhafte Speaker gewinnen konnte. Mit dabei sind die bekannten Glücks-Experten Maike van den Boom, Sabine Fries, Natalie Marcinkowski, Tina Hildebrandt und Thomas Ellwanger.

Die Vortragsreihe startet am 11.09.2017 mit Natalie Marcinkowski zum Thema Lebensart. Die Referentin zeigt einen neuen Weg durch Konsumverzicht zum inneren Glück auf. Am 25.09.2017 folgt Sabine Fries´ Achtsamkeits- Vortrag "Gelassen in ein bewusstes und glückliches Leben." Tina Hildebrandt liefert am 26.09.2017 Mood Food - Nahrung für die Seele. Hier bekommen die Teilnehmer ein gesundes Rezept für ganzheitliches Glück. Welchen Einfluss Humor auf das persönliche Lebensglück hat, zeigt Maike van den Boom am 11.10.2017 mit ihrem Vortrag "Mit Humor geht es leicht - Glück fängt bei dir selber an". Den Abschluss macht Referent Thomas Ellwanger. Bei ihm geht es am 26.10.2017 um Natur pur. Er zeigt, wie sich die Heilkraft der Natur nutzen lässt, um natürlich gesund und glücklich zu werden.

Camping - abseits vom Touristentrubel

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Camping - abseits vom Touristentrubel

Endlich Sommer! Urlaub in der Wildnis ist jetzt ein besonders ursprüngliches Erlebnis. Aber was sagt das Gesetz dazu? Schließlich legt es niemand beim Camping auf Ärger mit den Behörden an. Es geht vielmehr um das Vergnügen und das Gefühl von Abenteuer. ARAG Experten beleuchten die rechtliche Lage fürs Zelten in Deutschland und im europäischen Ausland.

Vor- und Nachteile des Makleralleinauftrages

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"Grundsätzlich unterscheidet man bei der Beauftragung eines Maklers zwischen einem Allgemein- und einem Allein- bzw. Exklusivauftrag", so Pascal Weß. Bei einem Allgemeinauftrag ist der Makler beauftragt, für den Eigentümer tätig zu werden. Gleichzeitig aber behält sich der Eigentümer das Recht vor, nach Belieben noch weitere Makler einschalten zu dürfen und die Immobilie auch selbst, also ohne Makler zu verkaufen. Der Verkäufer hält sich mit dieser Art Auftrag alle Optionen und wer zuerst den geeigneten Käufer findet, schließt das Geschäft ab. Ist es "Makler 1", erhält dieser die Provision, ist es "Makler 2", dann er, oder verkauft der Eigentümer selbst, dann entfällt die Provision. Der Vorteil für den Eigentümer ist bei dieser Vertragsvariante eigentlich nur seine Flexibilität, da ihm viele Optionen zur Verfügung stehen. Auf den ersten Blick scheint der Allgemeinauftrag somit nur dem Makler Nachteile einzubringen, weil dieser sich für die Vermittlung stark macht, die damit entstehenden Kosten trägt und keine Garantie hat, dass er letztlich den Verkauf realisiert und somit eine Provision bekommt. "Aber auch für den Anbieter kann diese Variante Nachteile bieten", weiß Pascal Weß.

ARAG Recht schnell...

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ARAG Recht schnell...

+++ Spähprogramme auf Firmencomputern verboten +++
Wer seine Arbeitnehmer am Firmen-PC ohne Anlass durch ein Spähprogramm überwacht, verstößt gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) und darf dadurch gewonnene Erkenntnisse im Kündigungsprozess nicht verwerten. Nur wenn Arbeitgeber einen durch Tatsachen begründeten Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers haben, dürfen sie dessen Computer nach Angaben der ARAG Experten überwachen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 681/16).

+++ Hausrat: Ausschluss von Sammelgaragen zulässig +++
Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Hausratversicherung, wonach Hausrat in Sammelgaragen nicht versichert ist, ist laut ARAG nicht überraschend und damit zulässig (AG München, Az.: 275 C 17874/16).

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