Erste Verfassungsbeschwerden von Bundesverfassungsgericht abgelehnt
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 1 August 2017
Gegen das umstrittene Verbot der organisierten Suizidhilfe, das mit dem § 217 Strafgesetzbuch (StGB) am 10. Dezember 2015 in Kraft getreten war, liegen dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrere Verfassungsbeschwerden vor. Bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes hatten die Beschwerden eingereicht werden können. Nun beginnt das Gericht in Karlsruhe, über die Zulassung der jeweiligen Verfassungsbeschwerden zu befinden. Der DGHS, die stets vehement gegen dieses Gesetz votiert hatte und eine Abschaffung von § 217 StGB fordert, wurden zwei erste Beschlüsse bekannt.