Reduzierung der KWKG-, § 19- und Offshore-Umlage
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 9 February 2017Meldepflicht für Unternehmen mit über 1 Mio. kWh
Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), welches am 21.12.2015 verabschiedet wurde, zeigt nun seine ersten Auswirkungen. Durch das Gesetz ändert sich die Abrechnung der KWKG-, § 19 StromNEV- und Offshore-Haftungsumlage für Verbrauchsmengen über 1 Mio. kWh. Für Unternehmen mit einem Verbrauch über 1 Mio. kWh erfolgt die Reduzierung der Umlagen nun nicht mehr automatisch, sondern sie müssen sie bis spätestens 31.03.2017 bei ihrem zuständigen Netzbetreiber beantragen.
Bislang wurden Unternehmen mit einem Verbrauch über 1 Mio. kWh automatisch der "Letztverbrauchergruppe B" zugeordnet und erhielten dadurch eine reduzierte KWKG-Umlage, § 19 StromNEV- und Offshore-Umlage. Nun müssen diese selbst aktiv werden, um von einer Reduzierung zu profitieren. Damit die Verbrauchsmengen über 1 Mio. kWh mit dem reduzierten Umlagesatz abgerechnet werden, müssen die Unternehmen ihre selbstverbrauchten Strommengen über 1 Mio. kWh ihrem zuständigen Netzbetreiber melden.