Lärmbelästigung in der Mietwohnung - Mietminderung nur mit Lärmprotokoll?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 1 June 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof mal wieder mit der Frage der Mietminderung aufgrund von Lärmbelästigung beschäftigt und dabei zum Umfang der Darlegungslast des Mieters, speziell zu den Anforderungen an ein Lärmprotokoll, Stellung bezogen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2017 - VIII ZR 1/16).
Miete gemindert, Wohnung gekündigt
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Mieter aufgrund von fortwährenden Lärmbelästigungen in einem hellhörigen Mehrfamilienhaus die Miete gemindert. Daraufhin hatte sich schließlich ein Zahlungsrückstand ergeben, aufgrund dessen die Vermieterin wiederum gekündigt hatte. Das Landgericht Stuttgart hatte die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für wirksam erachtet, der BGH war nun mit den Anforderungen an die Darlegungslast des Mieters und der Beweiserhebung in den vorangegangenen Instanzen nicht einverstanden.
Mieter muss nicht Ursache der Mangelerscheinung darlegen