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Verfasser: pr-gateway on Thursday, 13 July 2017Stühle online selber gestalten. Exklusive Polsterstoffe von Designers Gulid London machen den Stuhl zum persönlichen Designobjekt.
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Thierry Ball stellt Burn-out in ein völlig anderes Licht
Karlsruhe - Es lässt sich nicht beschönigen: Burn-out beschert Unternehmen mittlerweile Kosten in Milliardenhöhe. Burn-out scheint längst zu einer Modekrankheit geworden zu sein, deren Ursprung in Defiziten, Unvermögen, Fehlverhalten oder Inkompetenz gesehen wird. "Auf die Gesamtheit bezogen sind derartige Symptome eher Ausdruck einer besonderen Kompetenz", findet der Selfment-Coach Thierry Ball und rückt mit dieser Aussage das Thema Burn-out in ein völlig neues Licht.
Schaut man sich Burn-out einmal etwas genauer an, geben nach Ansicht von Thierry Ball der Körper und der Geist damit intensiv Feedback, wie es einem gerade geht. Die Symptome sind nichts anderes als ein Zeichen dafür, dass gerade eine gesunde und erfüllende Lebenshaltung fehlt.
Eine große Aufgabe von Krankenhäusern, Altenheimen, aber auch Kindergärten ist der Bereich Hygiene. Sie beinhaltet alle Maßnahmen, die der Gesunderhaltung des Menschen dienen. Sie erstrecken sich auch auf Raumluftzustände, wie Feuchte, Temperatur, Luftdruck, Feinstaubpartikel, Schwebeteilchen. Sie müssen ständig überprüft und eingehalten werden, um z.B. Allergien oder Krankheitsübertragungen durch Pilze und Bakterien zu verhüten. Hygiene ist unverzichtbar.
Wenn man eine Pflegeeinrichtung, ein Krankenhaus oder einen Kindergarten betritt, kommt einem oftmals abgestandene, verbrauchte Luft, wie z.B. Uringeruch und verschmutzte Raumluft mit unsichtbaren Mikroorganismen, Mikropartikeln, Gasen und Gerüchen entgegen. Dies ist nicht nur unangenehm, sondern unhygienisch. Daher sollte reine und gesunde Luft durch kontrollierte Hygiene selbstverständlich sein.
Erlebniswelt erfreut sich zahlreicher Besucher
Sommerzeit ist Feenzeit! Während der gesamten Sommerferien hat die Erlebniswelt Saalfelder Feengrotten für Kinder, Eltern und Großeltern viel zu bieten und ist bei jedem Wetter ein lohnenswertes Ausflugsziel.
Dies bestätigen auch die aktuellen Besucherzahlen der Einrichtungen. So haben in diesem Jahr schon über 60.000 Gäste die Feengrotten, fast 50.000 das Grottoneum und 30.000 das Feenweltchen besucht. "Wir freuen uns, bereits in den ersten Ferienwochen einen Besucherzuwachs zum Vorjahr verzeichnen zu können", so Yvonne Wagner, die Geschäftsführerin der Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH.
Auch in den restlichen Ferienmonaten können sich Besucher neben den klassischen Führungen durch das Schaubergwerk auf kindgerechte Zwergentouren für Vier- bis Neunjährige freuen. Die Touren starten täglich 11:00 und 15:00 Uhr. Für Kinder bietet sich zudem ein Aufenthalt im Heilstollen an. Bei einer "Kinderstunde" kann man die wohltuende Atmosphäre unter Tage nutzen und die Zeit mit seinem Kind ganz intensiv genießen.
Fußgängerzone Oldenburg: Hier schlägt nicht nur das Herz der Stadt, hier stecken auch viel Geschichte, Erlebnis, Mut und Leidenschaft drin!
Die Oldenburger Fußgängerzone hat Geburtstag! Vor 50 Jahren, am 1. August 1967, erlebte sie ihre Geburtsstunde. Das wird gefeiert. Im Rahmen einer einwöchigen Jubiläumsfeier der runde Geburtstag gefeiert, die Vergangenheit in Erinnerung gerufen und der Innenstadtbesuch zum Erlebnis gemacht. Jetzt ist das Programmheft erschienen, mit dem Besucher ihre Erlebnisse während der Festwoche vom 1. bis 6. August 2017 planen können. Das Heft ist kostenlos in der Touristinfo am Schlossplatz 16 in Oldenburg erhältlich. Das Programm gibt es auch online unter www.oldenburg-tourismus.de/50-jahre-fussgaengerzone.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Spontane Anordnung zum Abfeiern von Überstunden: In der Praxis kommt es teilweise vor, dass Arbeitgeber sehr kurzfristig anordnen, dass Arbeitnehmer doch ihre Überstunden abfeiern sollten. Das passiert dann teilweise einen Tage vorher, mitunter auch am selben Tag vor dem Hintergrund, dass gerade keine Arbeit mehr anfällt und der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht unbedingt benötigt.
Regelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen: Auskunft dazu, ob solche Anordnungen des Arbeitgebers zulässig sind, geben vielfach entsprechende Regelungen zum Überstundenabbau im Arbeitsvertrag oder auch in einschlägigen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Überstunden können demnach etwa durch Zeitausgleich oder in Form einer Vergütung abgegolten werden. Sofern sich also dazu sowie zu einer Ankündigungsfrist Regelungen finden, hat sich der Arbeitgeber auch daran zu halten.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsecht Berlin und Essen.
Arbeitgeber muss gesetzlichen oder vertraglichen Urlaub gewähren
Zunächst einmal gilt, dass Arbeitnehmer jedenfalls einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub haben, sofern sie länger als sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sind (§ 4 Bundesurlaubsgesetz). Dieser beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche bzw. 20 Tage bei einer Fünftagewoche. Sind im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung mehr Urlaubstage vereinbart, muss der Arbeitgeber wiederum den dort vorgesehenen Urlaub gewähren.
Konkreter Urlaubszeitraum als Streitpunkt
Probleme können natürlich immer dann auftreten, wenn der Arbeitnehmer zu einer bestimmten Zeit in den Urlaub möchte (z. B. während der Schulferien), die besonders begehrt ist, und der Arbeitgeber aber wiederum zumindest einige Mitarbeiter benötigt, um den Betrieb am Laufen zu halten. Oder aber umgekehrt es sind bestimmte Betriebsferien von Arbeitgeberseite vorgesehen und der Arbeitnehmer soll zwingend in dieser Zeit seinen Urlaub nehmen.
Mainzerin wird Schauspielerin in New York. Trotz Hindernisse möchte sie die Welt verändern und inspirieren.
Mainzerin wird Schauspielerin in New York: Trotz Hindernisse möchte Coco den Amerikanischen Traum leben - und inspirieren
Coco de Bruycker hat einen Traum: Sie möchte Schauspielerin werden, inspirieren - und die Filmwelt revolutionieren.
Der Traum am Anfang
"Am Anfang steht immer ein Traum", haben sie damals in der allerersten Vorstellung gesungen. Dort, in der Theater-AG, hat die damals elf-jährige Coco sie gefunden: Die Freude am Schauspiel. Bald nahm sie Unterricht und wurde mit 17 Jahren Mitglied des Jugendensembles am Staatstheater Mainz. Da stand für sie fest: Sie möchte Schauspielerin werden. - Aber hätte sie damals ahnen können, dass sie eines Tages ein Stipendium in New York bekommen würde?
Hindernis seit Geburt
(NL/1542326515) Frankfurt/Antalya, 13. Juli 2017*** Antalyas kulturelles Erbe spiegelt sich nicht nur in historischen Städten und antiken Ruinen wider, sondern auch in seiner kulinarischen Vielfalt. Fester Bestandteil der regionalen Küche sind die seit über 8000 Jahren angebauten Oliven und das daraus gewonnene Ölivenöl. Von den 36.900 Hektar Anbaufläche des Landes finden sich alleine in der Region Antalya 16.600 Hektar. Antalyas Anteil am insgesamt produzierten Ölivenöl des Landes beträgt zwar lediglich zwei Prozent, leistet aber einen wertvollen Beitrag zur regionalen Wirtschaft.
Über die Region verteilt finden sich 13 Ölmühlen, ausgestattet mit effizienter Produktionstechnologie zur Gewinnung der hochwertigen Öle. Zudem bietet Antalya eine hohe Anzahl unterschiedlicher Sorten. Zu den bekanntesten Sorten der Region gehören Memecik, Tavsan Yüregi, Gemlik und Ayvalik, die auch als Speiseoliven gereicht werden.
bis zu 100.000 EUR ohne Stellung von zusätzlichen Sicherheiten
Gerade Selbstständige kennen die Problematik, wenn sie einen Ratenkredit suchen - es gibt kaum Angebote. Die gängigen Ratenkredite sind den Angestellten vorbehalten oder wenn eine Bank einen Kredit für Selbstständige anbietet, sind die Konditionen nicht gerade günstig oder es geht nur über die Kreditlinie der Hausbank, die dafür zusätzliche Sicherheiten fordert.
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Bis zu 50.000 EUR erfolgt die Kreditvergabe ohne Verwendungsnachweis.
Der Kredit kann sowohl für private, als auch betriebliche Zwecke aufgenommen werden.
Damit erhalten die Kunden die Möglichkeit schnell und einfach Geld aufzunehmen, welches auch jederzeit wieder kostenfrei an die Bank zurückgezahlt werden kann!