Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Wettbewerbsrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 11 July 2017"Null Euro" bedeutet: Es kostet nichts
Ein Kreditkartenunternehmen darf nicht mit dem Satz "0 Euro Bargeldabhebungsgebühr mit der Kreditkarte - Bargeld an jedem Automaten im Inland und Ausland" werben, wenn im Ausland Gebühren anfallen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Hamburg.
OLG Hamburg, Az. 5 U 38/14