Infinus Skandal: Wer bezahlt gemeinsamen Vertreter der FuBus Schuldverschreibungsgläubiger?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 29 June 2017Zahlen oder nicht Zahlen - betroffene Anleger suchen Rat
Nach der Insolvenz der Infinus Gruppe wurden u.a. von der FuBus KGaA Versammlungen der Insolvenzgläubiger durchgeführt, in welchen für diese nach dem Schuldverschreibungsgesetz sogenannte gemeinsame Vertreter gewählt wurden.
Diese wollten sich gerne aus der Insolvenzmasse der FuBus KGaA einen Vorschuss für ihre Tätigkeit auszahlen lassen. Da dies nicht erfolgte, wurde geklagt. Zunächst vor dem Landgericht (LG) Dresden, danach im Wege der Sprungrevision vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Hierbei entschied der BGH für viele überraschend, dass die gemeinsamen Vertreter keinen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeiten für die Anleger gegen die Insolvenzmasse geltend machen können.
a) Leitentscheidung des BGH
In einer sog. Leitentscheidung zum Az. IX ZR 87/16 entschied der BGH, dass der Anspruch eines im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten bestellten gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern auf Vergütung keine Masseverbindlichkeit darstellt.