Aufhebungsvertrag und Androhung der außerordentlichen Kündigung
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 27 June 2017Aufhebungsvertrag und Androhung der außerordentlichen Kündigung
Wenn Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung drohen, sollten sie auch ernsthafte Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben. Das zeigt ein Urteil des LAG Köln (Az.: 11 Sa 114/16).
Neben der ordentlichen Kündigung können Arbeitgeber auch die außerordentliche Kündigung aussprechen. Für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Neben der Kündigung wird dem Arbeitnehmer oft ein Aufhebungsvertrag angeboten, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Das Landesarbeitsgericht Köln stellte mit Urteil vom 19.10.2016 klar, dass der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung nur dann nicht in Aussicht stellen darf, wenn er unter Abwägung aller Umstände davon ausgehen muss, dass die angedrohte Kündigung einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten würde. Bei einer Verdachtskündigung muss zudem ein dringender Verdacht bestehen, d.h. es sollte eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Verdacht auch zutrifft.