LAG Düsseldorf: Fristlose Kündigung wegen Drohung wirksam
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 15 June 2017LAG Düsseldorf: Fristlose Kündigung wegen Drohung wirksam
Wer seinen Arbeitgeber oder Vorgesetzte ernsthaft bedroht, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen. Das bestätigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Juni 2017 (Az.: 11 Sa 823/16).
Voraussetzung für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist, dass ein wichtiger Grund dafür vorliegt und es dem Arbeitgeber nicht länger zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Der wichtige Grund liegt in der Regel in einer erheblichen Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Die Weigerung die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann beispielsweise eine solche Pflichtverletzung darstellen. Aber auch das Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten kann eine fristlose Kündigung begründen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.