Videoüberwachung im Handel
Mannheim 13.02.2017 Zusammen mit dem Unternehmen “Cash-Plus” beschäftigt sich das IT-Service-Net mit Videoüberwachung. Besonders interessant ist diese Anwendung für Filialbetriebe mit Barzahlung. Zentral können damit alle Kassen-Transaktionen zum Beispiel in Backfilialen überwacht werden. Bis jetzt war der Inhaber nicht in der Lage die Quelle möglicher Differenzen zu erkennen, nach Installation der Lösung hat der Inhaber Fakten und kann sein Problem in den Griff bekommen.
Die Lösung besteht aus einer, in Kassennähe, installierten Kamera und einer Software die in der Lage ist Kassendaten und Videoaufnahmen zeitlich zu synchronisieren, damit können Vorgänge punktgenau, transparent gemacht werden. Ergänzt werden kann diese Lösung durch die Möglichkeit, nach Geschäftsschluss, eine optionale Alarmfunktion zu aktivieren.
Das Ganze lässt sich per Fernübertragung händeln damit lassen sich alle Filialen, egal von woher, überwachen ohne dass Zeitverluste durch Fahrten entstehen.
Der Datenschutz
So vorteilhaft diese Lösung ist es muss der Datenschutz beachtet werden. Der Beobachtete hat das Recht zu wissen was von ihm aufgezeichnet wurde, an wen die Daten gehen und was der Zweck der Aufzeichnung ist (Auskunftsanspruch nach § 34 Abs.1 BDSG).