Geschäftsführer - Klage vor dem Arbeitsgericht ratsam?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 26 January 2017Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Wir haben ja schon häufiger darüber gesprochen, dass es für Arbeitnehmer speziell im Fall einer Kündigung ratsam ist, gegen diese vor dem Arbeitsgericht vorzugehen. Wie sieht es denn nun bei Geschäftsführern aus? Können und sollten auch die vor dem Arbeitsgericht klagen?
Fachanwalt Bredereck: Die Möglichkeiten für Geschäftsführer, vor dem Arbeitsgericht zu klagen, sind vom Bundesarbeitsgericht in den letzten Jahren stark erweitert worden. Es besteht somit also durchaus eine Alternative zu den Zivilgerichten. Dazu aber an anderer Stelle Genaueres.
Maximilian Renger: Warum sollten Geschäftsführer denn überhaupt vor dem Arbeitsgericht klagen wollen?