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Menschen mit Handicap beim Zahnarzt behandeln

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Simone Schneider legt Wert auf Selbständigkeit. Sie wohnt in einer eigenen Wohnung und arbeitet in der Küche eines Krankenhauses. Ihre Besonderheit: Die junge Frau hat ein Down-Syndrom. Eine Betreuerin schaut regelmäßig bei ihr vorbei und unterstützt sie im Alltag. So begleitet sie Simone Scheider zum Beispiel auch bei ihrem Zahnarztbesuch.

Das ist enorm wichtig. Denn: Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung weisen im Durchschnitt eine schlechtere Mundgesundheit auf als die Gesamtbevölkerung. Die tägliche Mundhygiene fällt ihnen nicht immer leicht. Zudem gehen sie häufig erst dann zum Zahnarzt, wenn sie Beschwerden haben. "Die zahnärztliche Betreuung von Menschen mit Behinderung stellt für den behandelnden Zahnarzt, sein Team, aber auch für Angehörige und Betreuer sehr oft eine große Herausforderung dar", erläutert Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. "Einfühlungsvermögen, Sachkunde, viel Zeit, ein erhöhter organisatorischer, personeller und apparativer Aufwand sowie eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sind wichtige Erfolgsfaktoren."

Prävention besonders wichtig

Scheinselbstständigkeit: Scheinselbständige Prostituierte in Berliner Bordell beschäftigt?

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Scheinselbstständigkeit im Bordell

Medienberichten zufolge haben Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll am 13.4.2016 ein Berliner Groß-Bordell durchsucht. An der Aktion seien insgesamt rund 900 Beamte beteiligt gewesen. Einer dieser Vorwürfe war wohl die Beschäftigung angeblich selbstständiger, aber tatsächlich scheinselbständiger Prostituierter. Mit anderen Worten die Frauen waren eigentlich im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses beschäftigt, also Arbeitnehmerinnen. Dadurch, dass der Arbeitgeber diese aber als selbstständig ansah, wurden keine Sozialversicherungsbeiträge für die Frauen abgeführt. Dadurch sei ein Schaden in Höhe von 17,5 Millionen Euro allein beim Rentenversicherungsträger entstanden.

Scheinselbstständigkeit keineswegs nur im Rotlichtmilieu ein Problem

Hinweise zur personenbedingten Kündigung für Arbeitnehmer

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Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, in einer Kündigung Angaben zum Kündigungsgrund zu machen und werden das meistens auch nicht tun. Arbeitnehmer können der Kündigung den Kündigungsgrund also oftmals nicht entnehmen.

Personenbedingte Gründe für die Kündigung

Kann der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung aufgrund von persönlichen Gründen, auf die er tatsächlich keinen Einfluss hat, nicht erbringen, kommt für Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Am häufigsten tritt dabei die krankheitsbedingte Kündigung auf.

Krankheitsbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung tritt am häufigsten in Form der Kündigung wegen Krankheit auf. Arbeitgeber haben es aber sehr schwer, eine solche Kündigung wirksam auszusprechen. Arbeitnehmer haben daher gute Möglichkeiten, sich gegen eine krankheitsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen.

Die drei Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung

Hinweise für Vermieter bei der Kündigung von Wohnraum

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Vermieter braucht gesetzlich vorgegebenen Kündigungsgrund:

Mieter von Wohnraum genießen einen sehr guten Kündigungsschutz. Wenn der Vermieter kündigen möchte, braucht er einen der Kündigungsgründe, die vom Gesetz vorgegeben werden. Bei dieser Frage ist zu differenzieren zwischen Mietern, die sich vertragstreu und solchen die sich vertragswidrig verhalten. Mit der Kündigung von vertragswidrig agierenden Mietern hat es der Vermieter in der Regel einfacher.

Begründung der Kündigung:

Der Vermieter muss die Kündigung im entsprechenden Schreiben mit einer ausführlichen Begründung versehen und dabei sämtliche Tatsachen, die die angegebenen Kündigungsgründe stützen, erläutern. In der Praxis haben Vermieter oftmals schon damit Probleme.

Mögliche Nachteile bei unprofessionellem Kündigungsversuch:

Grundsätzlich lassen sich unwirksame Kündigungen zwar wiederholen, oftmals bestehen dann aber die Kündigungsgründe nicht mehr (etwa weil der Mieter zahlt) oder aber der Vermieter hat sich eine bestimmte Begründung (z. B. bei der Eigenbedarfskündigung) nachhaltig verbaut. Vermieter sollten sich daher immer beraten lassen, bevor sie eine Kündigung aussprechen.

Sichere Zustellung der Kündigung wichtig:

Motorrad Sicherheit

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Motorrad Sicherheit

Der Bestand an Krafträdern nimmt in Deutschland mit 4,23 Millionen im Jahr 2016 weiter zu. Motorräder, Roller und Mopeds sind beliebt und werden nicht nur zum Freizeitvergnügen benutzt. Bob Dylan hatte einst gesagt: "Jeder liebt Motorräder, irgendwie." Das war vor seinem Motorradunfall, doch seine Meinung hatte sich nicht geändert. In Deutschland ist die Zahl der Unfälle rückläufig. Das liegt am umsichtigeren Fahrstil und an verbesserter Technik. Umsichtig fahren heißt ja auch, andere Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen wahrnehmen und auf deren Fahrweisen schnell reagieren.

Das geht nur mit guten Bremsen, guter Beschleunigung und guten Reifen. Die Reifen brauchen allerdings den richtigen Druck um verlässlich arbeiten zu können. Sie brauchen diesen Reifendruck während der Fahrt, auf beiden Rädern. Das können aber nur Sensoren kontrollieren. Selbst sehr geübte Motorradfahrer kommen bei 100 kmh nicht an die Ventile um den Reifendruck zu kontrollieren.

Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigung: aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin

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Hat der Vermieter die Wohnung erworben, bevor die Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Berliner Senats vom 13.08.2013 in Kraft getreten ist, greift die Sperrfrist dennoch.

Sperrfrist greift ab Zeitpunkt der erstmaligen Veräußerung

Das Landgericht Berlin hat sich in einem aktuellen Urteil vom 17.03.2016 (Aktenzeichen: 67 O 30/16) wieder einmal mit der Sperrfrist von zehn Jahren bei einer Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt.

Fakten

Seit 1979 hatte der Mieter die Wohnung gemietet. Die Umwandlung in Wohnungseigentum erfolgte 2009. Der aktuelle Vermieter hatte die Wohnung erworben, bevor die Berliner Kündigungsschutzklausel-Verordnung in Kraft getreten war. Der Vermieter konnte demnach nicht wissen, dass eine Sperrfrist ihn an einer Kündigung hindern würde.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

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In einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.03.2016 (Az. 1 ABR 14/14) geht es um die Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus der Entscheidung ziehen?

Fachanwalt Bredereck: Mit seinem Beschluss hat das BAG ein wenig Aufsehen erregt. Unter anderem liest man zum Teil, das BAG habe die Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement aufgehoben. Gibt es jetzt zu Recht Aufregung?

Fachanwalt Dineiger: Ja und nein. Richtig ist, dass sich das BAG mit den Grenzen des Mitbestimmungsrechts im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements auseinandergesetzt hat. Eine Aufhebung der Mitbestimmung gab es aber nicht.

Fachanwalt Bredereck: Zunächst vielleicht noch einmal zur Klarstellung die Frage, worum es sich beim betrieblichen Eingliederungsmanagement überhaupt handelt und welche Bedeutung es hat?

Wann haben Arbeitnehmer eine Kündigung aufgrund einer Krankheit zu erwarten?

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Während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz

Zunächst einmal ist ein Arbeitnehmer nicht in besonderem Maße vor einer Kündigung geschützt, während er krank ist. Eine Kündigung des Arbeitgebers kann demnach unter den gleichen Voraussetzungen ergehen wie sonst.

Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind, haben keinen Kündigungsschutz. Eine Kündigung des Arbeitgebers ist auch während der Krankheit unter Einhaltung der Kündigungsfrist zulässig. Unter besonderen Umständen kann eine Kündigung aber treuwidrig sein. Wenn der Arbeitgeber etwa aufgrund eines Betriebsunfalls des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis kündigt, liegt ein solcher Fall einer treuwidrigen und damit unwirksamen Kündigung vor. Solche Fälle kommen aber nur selten vor und sind zudem nur schwer zu beweisen.

Im ersten halben Jahr der Beschäftigung auch kein Kündigungsschutz

Oberarztstelle Psychiatrie - Work-Life-Balance trotz Führungsverantwortung

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Oberarztstelle Psychiatrie - Work-Life-Balance trotz Führungsverantwortung

Wir, das Psychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch, sind mit 1200 Betten eines der größten Fachkrankenhäuser für Psychotherapie, Psychiatrie und Psychosomatik im Bundesland Baden-Württemberg. An verschiedenen Standorten werden in insgesamt fünf Spezialkliniken Patientinnen und Patienten über die gesamte Bandbreite der Psychosomatik und Erwachsenenpsychiatrie hinweg behandelt.

Sie sind auf der Suche nach einer Oberarztstelle Psychiatrie, die Sie vor interessante neue Herausforderungen stellt?

Wir am PZN freuen uns über Bewerbungen von fachlich qualifizierten Oberärztinnen und -ärzten, die sich im psychiatrischen Umfeld engagieren möchten. Am Psychiatrischen Zentrum Nordbaden bieten wir Ihnen eine Anstellung mit hervorragenden Arbeitsbedingungen inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar und eine ganze Reihe von Vorteilen, die uns als Arbeitgeber auszeichnen:

Wir leben Vielfalt

Ayurveda--Gesundheitsmanagement

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Ayurveda--Gesundheitsmanagement
indische traditionelle Gesundheitsvorsorge

Wirkungsvolle Strategien gibt es für jeden Konstitutions-Typ und für alle Ungleichgewichte der Konstitution, so dass es, wenn diese Empfehlungen schnell genug durchgeführt werden, wieder gesund zu werden

Ayurveda bietet aber auch eine gute Möglichkeit, gesund zu bleiben.

Die ayurvedische Lebensweise bietet aber noch viel mehr. Sie beinhaltet ein exzellentes Gesundheits-Vorsorge-System.
Die Zukunft wird geprägt durch das "Heute". Heute richtig und gesundheitsbewusst gehandelt erhöht die Chancen, ein langes und glückliches Leben, frei von begrenzenden Krankheiten, bis ins hohe Alter zu leben.

Solange wir Menschen gesund sind, wird vieles als ganz normal angesehen, dass wir jeden Morgen aufstehen können, - und dass wir gehen können wohin wir wollen.
Solange wir gesund sind, können wir im Grunde tun und lassen was wir wollen.

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