Handschriftliches Testament wirksam erstellen
Verfasser: pr-gateway on Monday, 31 October 2016Handschriftliches Testament wirksam erstellen
Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer dies nicht möchte, muss ein Testament erstellen. Damit dieses wirksam ist, müssen einige Regelungen beachtet werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer sein Testament nicht notariell erstellen lassen möchte, kann dieses auch selbst verfassen. Damit die letztwilligen Verfügungen ihre Wirksamkeit entfalten, müssen einige Formerfordernisse beachtet werden. Grundsätzlich muss das Testament vom Erblasser selbst komplett handschriftlich erstellt werden. Ein per Computer oder Schreibmaschine verfasstes Testament, das nur mit der Unterschrift des Erblassers versehen ist, reicht nicht aus.