Mindestlohn - Bundesarbeitsgericht zur Berechnung
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 28 May 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 -.
Ausgangslage
In einem ersten Urteil hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Berechnung des Mindestlohns beschäftigt.
Fall
Eine Arbeitnehmerin hatte das Weihnachts- und das Urlaubsgeld (Sonderzahlungen) nicht wie üblich am Stück, sondern in monatlichen Raten zusätzlich zum normalen Gehalt ausgezahlt bekommen. Ohne die Sonderzahlungen wäre der Mindestlohn nicht erreicht gewesen. Entsprechend hat die Arbeitnehmerin auf die Differenzen geklagt und argumentiert, die Raten auf die Sonderzahlungen seien bei der Berechnung der für den Mindestlohn relevanten Summe (Stundensatz von 8,50 EUR) nicht einzubeziehen.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zulasten der Arbeitnehmerin
Wie schon die Vorinstanz, hat auch das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, dass die Sonderzahlungen bei der Berechnung des Mindestlohnes einzubeziehen sind. Das gelte jedenfalls dann, wenn diese Zahlungen vorbehaltlos und unwiderruflich geleistet werden. Das war vorliegend der Fall. Dementsprechend hat die Klägerin wie auch schon in den Vorinstanzen auch vor dem Bundesarbeitsgericht verloren.
Bedeutung der Entscheidung für die Praxis