Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Terrorscreening?
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 13 February 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Terrorverdacht und Arbeitsrecht: Serie - Teil 5
In vielen Unternehmen erfolgt bereits ein regelmäßiger Abgleich der Mitarbeiterlisten mit den EU-Terrorlisten. In einem vorangegangenen Teil der Serie hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass jedenfalls Zahlungen von Arbeitsentgelt an Personen, die auf den Terroristen geführt werden, strafbar sein können. Für Arbeitgeber, die auf Nummer sichergehen wollen, ist ein Abgleich daher unumgänglich. Für Betriebsräte stellt sich die Frage, ob es hier ein Mitbestimmungsrecht gibt.
Keine Rechtsprechung zu Mitbestimmungsrechten bei Terrorscreening:
Soweit mir ersichtlich, gibt es bislang keine Rechtsprechung zur Frage der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Als Anspruchsgrundlage für ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats kommt § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz in Betracht. Danach hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Man kann aber auch daran zweifeln, ob Daten wie Name, Alter, Geschlecht und deren Abgleich etwas mit dem Verhalten oder der Leistung von Arbeitnehmern zu tun haben.
Betriebsvereinbarung empfehlenswert: