Steuerhinterziehung wider Willen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 31 July 2015Vorsicht bei digitalen Auslandsgeschäften
Thomas K. aus Celle betreibt eine erfolgreiche Webseite und bietet Online-Seminare und Sprachkurse an. Seine Kunden schätzen seine Videos, denn sie sind informativ, preiswert und funktionieren. Besonders seine Sprachkurse erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Der Renner sind seine Deutsch-Kurse für Spanier, Italiener, Franzosen und Griechen, die seine Angebote rege nutzen. Der Umsatz steigt seit vielen Monaten konstant an.
Am Morgen leert Thomas seinen Briefkasten und staunt nicht schlecht. Ein amtliches Schreiben macht Thomas darauf aufmerksam, dass er seiner Steuerpflicht offenbar nicht nachkam. Steuerhinterziehung, was war geschehen? Unter Thomas Kunden befinden sich viele aus Mitgliedsländern der EU. Seit Januar 2015 gab es eine spannende Gesetzesänderung, die dafür sorgt, dass sich der Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen stets am Verbrauchsort, also dem Ort, wo der -Leistungsempfänger ansässig ist oder seinen Wohnsitz befindet.