Lombardium Hamburg KG: Erste Erkenntnisse über verbotswidrige Geschäfte liegen vor
Verfasser: pr-gateway on Monday, 14 December 2015Warnung vor Interessenvereinigungen
Nach der Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über bestimmte Geschäfte der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG vom 07.12.2015 liegen Röhlke Rechtsanwälte nunmehr erste weitergehende Informationen über Art und Umfang der untersagten Geschäfte vor. Zugleich warnen die bundesweit tätigen Rechtsanwälte vor Anlegerschutzvereinigungen, die vornehmlich unter Mithilfe ausgerechnet der Vermittlerseite oder Mitarbeitern der inzwischen insolventen Emissionsgesellschaft Fidentum GmbH gegründet wurden.