Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum Jahresende
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 29 October 2015Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum Jahresende
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Geschädigte Kapitalanleger müssen aufpassen: Zum Jahresende können mögliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren. Daher sollte rechtzeitig gehandelt und Forderungen jetzt geltend gemacht werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Geschädigte Anleger, die in Kapitalanlagen, z.B. Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, etc., investiert haben und Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, sollten sich beeilen. Mögliche Forderungen können zum 31.12.2015 verjähren. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen müssen Anleger zwei unterschiedliche Fristen beachten: Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist und die kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist.