Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 24 September 2015
(Mynewsdesk) Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff staatlicher Behörden sicher. Oft versuchen Sozialämter ganz gezielt, Antragssteller zur Auflösung der Bestattungsvorsorge zu überreden, um beispielsweise Heimkosten zu decken. Das ist aber häufig nicht rechtens, wie verschiedene Urteile gezeigt haben, worauf Antje Bisping, Justiziarin des Bundesverbandes Deutscher Bestatter hinweist.
„Die angemessene Bestattungsvorsorge ist geschützt“ entschieden schon das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2003 (Az. 5 C 84/02 v. 11.12.2003) und das Bundessozialgericht im Jahr 2008 (B 8/9b SO 9/06 R, v. 18.03.2008). Eine Vielzahl entsprechender Entscheidungen folgten. Jüngst urteilte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem Fall, dass ein für die Bestattung vorgesehener Betrag in Höhe von 11.300 € als Schonvermögen entsprechend den ortsüblichen Konditionen durch das Sozialamt anzuerkennen ist.
Bestattungsvorsorge entlastet