Mit Inkrafttreten der neuen BertrSichV ist das Aktualisieren von Gefährdungsbeurteilungen Pflicht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 1 September 2015
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Jetzt bringt die neue Betriebssicherheitsverordnung seit 01. Juni 2015 gravierende Änderungen für die Gefährdungsbeurteilung mit sich. Davon betroffen sind insbesondere
- der erweiterte Geltungsbereich, der jetzt u. a. auch für überwachungsbedürftige Anlagen gilt.
- das Schutzmaßnahmenkonzept, welches bspw. auch Nachrüstmaßnahmen umfasst.
- die Beurteilung zum Explosionsschutz, die zukünftig allein nach der GefStoffV erfolgt.