ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 4 September 2024Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt +++
Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt laut ARAG Experten das Amtsgericht München auf (Az.: 242 C 15369/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des AG München.
+++ Ist Duschen Arbeitszeit? +++
Zeiten zum Duschen oder Waschen kann nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht bezahlte Arbeitszeit sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeit so schmutzig wird, dass es für ihn unzumutbar wäre, ungewaschen nach Hause zu gehen (Az.: 5 AZR 212/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG.