Vorteile einer Dachbegrünung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 15 August 2024
Essen - Privatpersonen, die ihr Gründach von einem Handwerkerbetrieb (Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer) errichten lassen, können bis zu 1.200 Euro Einkommensteuer im Jahr sparen. Der Handwerkerlohn für Dach- und Fassadenarbeiten ist steuerlich absetzbar, da er unter § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG fällt. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass man als Privatperson für Renovierungs-/Modernisierungsarbeiten allerdings nur maximal 6.000 Euro pro Jahr für alle Handwerkerlöhne steuerlich geltend machen kann, wobei die Steuer um 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen gemindert wird. Dies entspricht einer maximalen Steuerersparnis von 1.200 Euro.
Achtung: Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Es gibt keine Steuerermäßigung für öffentlich geförderte Maßnahmen oder steuerfreie Zuschüsse.
Dachbegrünung: Förderung über verschiedene Stellen
Wer die Förderung der Dachbegrünung für sich nutzen möchte, hat verschiedene Angebote zur Auswahl.