Gerichtsbeschluss: "Missionsaktivitäten von Shincheonji nicht illegal. Auch Shincheonji hat Anspruch auf Schutz der Religionsfreiheit."
Verfasser: pr-gateway on Friday, 24 January 2025
Shincheonji Kirche Jesu gewinnt zweiten Prozess in der "Jugend-zurück-Klage".
Gesetz: "Keine Zwangsmission oder Erzwingung übermäßiger Gaben"
"Verfassungsrechtliche Religionsfreiheit, auch neue Religionen haben Anspruch auf Schutz"
[Tageszeitung von Himmel und Erde = Reporter Kim Bi-chi-na]
Ein Gericht bestätigte nochmals, dass die Missionstätigkeit der Shincheonji Kirche Jesu, Tempel des Zeltes des Zeugnisses (Versammlungsleiter Lee Man-hee, Shincheonji Kirche Jesu) keinerlei Rechtswidrigkeit aufweise und auch keinerlei Nötigung zur Einschränkung des gesellschaftlichen Lebens ihrer Mitglieder vorlag. Das Urteil wird vor allem deshalb als bedeutsam angesehen, weil es die Legitimität der Missionstätigkeit der Shincheonji Kirche Jesu im Rahmen der Religionsfreiheit erneut bestätigte.
Am 8. Oktober wies das Bezirksgericht Suwon laut juristischen Kreisen die Berufung des Klägers im zweiten Verfahren der sogenannten "Jugend-zurück-Klage", die Lee XY am Vortag gegen die Shincheonji Kirche Jesu eingereicht hatte, ab und entschied, dass das Urteil des ersten Verfahrens gerechtfertigt sei.