Wer wird freigestellt? - die (Teil-) Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 31 August 2021
1. Nach § 38 Abs 1 S 3 BetrVG können Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern auch in Form von Teilfreistellungen erfolgen. ...Vor der Wahl von teilweise freizustellenden Betriebsratsmitgliedern bedarf es keines Beschlusses des Betriebsrats über die Zulässigkeit von Teilfreistellungen.
2. Auf den Vorschlagslisten für die Freistellungswahl sind entsprechend § 6 Abs 3 S 1 WO die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer aufzuführen. Das gilt auch für Bewerber, die nicht für eine Voll-, sondern für eine Teilfreistellung kandidieren. Es können keine Bewerberpaare vorgeschlagen werden.
3. Bei der Aufteilung von Vollfreistellungen in Teilfreistellungen kommt derjenigen Vorschlags-liste das Bestimmungsrecht zu, der die Vollfreistellungen zufallen würde.
(Amtliche Leitsätze)
BAG Beschluss vom 24.03.2021- 7 ABR 6/20