BaFin stärkt Rechte von Sparern bei Prämiensparverträgen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 30 June 2021Banken müssen über unwirksame Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen informieren
Banken müssen über unwirksame Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen informieren. Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Banken und Sparkassen werden verpflichtet, ihre Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Nach Ansicht der BaFin hat eine Vielzahl von Banken solche fehlerhaften Zinsklauseln verwendet und deswegen zu wenig Zinsen an die Sparer gezahlt. Nunmehr hat sie die BaFin verpflichtet, die Prämiensparer darüber aufzuklären, ob dies der Fall war. Zuvor hatte es Versuche zwischen der BaFin und den Banken gegeben, eine einvernehmliche und verbraucherfreundliche Lösung zu finden, die jedoch gescheitert ist.