Ab ins Beet!
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 1 April 2021ARAG Experten informieren, welche Regeln beim Gärtnern zu beachten sind
Die Temperaturen steigen und in den Fingern von Gartenfreunden kribbelt's. Sie wollen endlich wieder buddeln, jäten, pflanzen und säen. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten, wie etwa Pflanzabstände, Gartennutzung oder die Entsorgung von Gartenabfällen. Die ARAG Experten geben Auskunft und haben Tipps, wie man teure Gartenmöbel gut versichert.
Die allgemeine Gartenpflege
Muss ein Mieter laut vertraglicher Regelung nur allgemein die Gartenpflege übernehmen, umfasst dies nach der Rechtsprechung (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-10 U 70/04) lediglich einfache Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten oder Laubkehren. Das Düngen von Pflanzen, das Vertikutieren und Nachsäen des Rasens, das Säubern eines Teiches oder das Beschneiden von Gehölzen zählt dagegen nicht dazu. Ein Vermieter muss es in der Regel auch hinnehmen, wenn sein Mieter sich entschließt, die einstmals akkurat beschnittenen Sträucher und Rasenflächen in einen Naturgarten umzuwandeln. Stehen im Garten Obstbäume, für deren Pflege der Mieter zuständig ist, darf dieser das Obst für sich ernten, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.