Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung
Verfasser: pr-gateway on Monday, 15 February 2021
Essen - Das Klimaschutzprogramm sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer bei Bedarf schon zeitnah in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren können. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, fasst zusammen, welche Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert werden.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung fördert das Bundesministerium für Finanzen (kurz BMF) die folgenden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung:
-Wärmedämmung von Wänden
-Wärmedämmung von Dachflächen
-Wärmedämmung von Geschossdecken
-Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
-Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
-Erneuerung der Heizungsanlage
-Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
-Optimierung bestehender Heizungsanlagen.