Welche "Strafe" droht mir bei Missbrauch von geistigem Eigentum oder bei Verletzung von Markenrecht?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 9 March 2021
Was fällt vielen Menschen bei Ostfrieslands Küsten ein? Ja, genau! Der "Otto Turm". Ein sehr beliebtes Ausflugsziel und auch Bildmotiv. Dass einen ein harmloser Turm an der Küste in große Schwierigkeiten bringen kann, würde niemand vermuten.
Hinter dem Begriff "Otto Turm" aus dem Film "Otto - Der Außerfriesische" verbirgt sich der "Pilsumer Leuchtturm", eines der bekanntesten Wahrzeichen Ostfrieslands. Niemand kam bis zu einem bestimmten Tag auf die Idee, dass das Ablichten auf Postkarten oder Textilien, die zum Verkauf angeboten wurden, Probleme mit sich bringen könnte. Bis der Tag "X" kam, an dem ein pfiffiger regionaler Unternehmer sich die Rechte an der Marke "Pilsumer Leuchtturm" als Wort- und Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt in der Nizzaklasse 16 für Papier-, Druckerei- und Schreibwaren sicherte. Ab da standen mit der Nutzung der Abbildung Rechtsverletzungen und vermeintliche Lizenzgebührzahlungen im Raum.