ARAG, stimmt das?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 26 September 2025ARAG Experten räumen mit Irrtümern rund um Lebensmittel auf
Man darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt
Stimmt nur bedingt. Solange es sich um abwaschbare Lebensmittel wie Obst oder Gemüse handelt, ist das Anfassen erlaubt. Natürlich mit der nötigen Vorsicht, um keine Schäden zu verursachen. Bei Backwaren gilt hingegen eine strikte Hygienevorschrift - hier ist Anfassen laut ARAG Experten tabu. Auch der schnelle Snack im Supermarkt kann problematisch sein. Die Ware gehört bis zum Bezahlvorgang weiterhin dem Geschäft. Wer sich beispielsweise ein Getränk aus dem Regal nimmt und es vor lauter Durst schon im Laden austrinkt, begeht theoretisch Diebstahl. In der Praxis sind viele Supermärkte jedoch kulant - solange die leere Verpackung an der Kasse vorgelegt und bezahlt wird.