Corona als Kündigungsgrund?
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 2 December 2020
Liebe Arbeitnehmer, wurde Ihnen gekündigt aufgrund der Pandemie und Ihr Arbeitgeber begründete dies mit "Corona"? Dann sollten Sie sich schleunigst in unserem Verein anmelden und als Mitglied von der kostenfreien Rechtsberatung im Arbeitsrecht profitieren.
1. Corona als Kündigungsgrund
Selbstverständlich ist Corona kein Kündigungsgrund. Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz sind "betriebsbedingte", "personenbedingte" oder "verhaltensbedingte" Gründe, soweit Sie Kündigungsschutz haben.
Leider erlebe auch ich, seit Beginn dieser Pandemie, dass der Arbeitgeber mit diesem Grund allzu leicht umgeht. Seit es bei der Einführung von Kurzarbeit oder auch bei der Aussprache von Kündigungen. Unlängst haben viele Richter beim Arbeitsgericht Berlin klargestellt, dass die Pandemie an sich nicht geeignet ist einen betriebsbedingten Grund zu rechtfertigen.
Betriebsbedingte Gründe führen zum dauerhaften Wegfall des Beschäftigungsbedarfes!
Dies gilt auch während der derzeitigen Pandemie. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitsplatz oder der Beschäftigungsbedarf dauerhaft entfallen sein muss. Es dürfen auch keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten mehr bestehen.