Vorsicht: Abmahnungen voraus
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 15 October 2020wein.plus hilft Business Premium-Mitgliedern
Eine gute Nachricht vorweg: am 10.09.2020 wurde das Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen vom Bundestag verabschiedet, denn "Abmahnungen sollen im Interesse eines rechtsneutralen Wettbewerbs beziehungsweise der Durchsetzung von Verbraucherrecht erfolgen und nicht zur Generierung von Aufwendungsersatz und Vertragsstrafen genutzt werden", so die Begründung der ehemaligen Bundesjustizministerin Katarina Barley hierzu.
Mithilfe des neuen Gesetzes sollen also höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen einen deutlich verbesserten Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen bewirkt werden, mit dem Ziel, den Abmahnmissbrauch zu halbieren. So gesehen ist es eine super Sache, dass der Bundestag nunmehr also den Abmahnmissbrauch aus Gewinninteresse endlich als regelungsbedürftige Tatsache anerkennt und bekämpfen will - theoretisch.