Keine Winterreifen ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit!
Es drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro
Wer den gut gemeinten Ratschlag O bis O, nämlich Oktober bis Ostern, nicht befolgen möchte und sich dabei auf die aktualisierte "Winterreifenverordnung" beruft, der sollte sich zumindest mit den Inhalten auskennen, um sich ein Bußgeld, Punkte in der Verkehrssünderdatei und Haftpflichtversicherungsausschlüsse bei seiner Kfz-Halterhaftpflichtversicherung zu ersparen.
Als Rechtsanwalt in Aichach möchte, ich euch hierzu Informieren damit ihr keine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht.
Kein gesetzlich verbindlicher Zeitraum, in dem Winterreifen aufgezogen sein müssen.
Auch wenn der oben genannte Zeitraum durchaus Sinn macht, gibt der Gesetzgeber keinen festen Zeitraum für die Winterreifen Pflicht vor. Vielmehr richtet sich diese nach den Straßenverhältnissen. Nichtsdestotrotz wissen die Rechtsanwälte Aichach auch, das es in Deutschland z.B. im Mai auch schon geschneit hat. Der Gesetzgeber spricht von "winterlichen Straßenverhältnissen" und konkretisiert dies wie folgt: