Herbstlaub - traumhaft schön und tückisch
Verfasser: pr-gateway on Friday, 9 October 2020Verkehrssicherungspflicht bei nassem Laub im Herbst - wer ist zuständig?
Auch wenn der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält: Er hat seine Tücken. So kann ein Gehweg durch nasses Laub unversehens zur Rutschbahn werden. Klar, dass so eine Gefahrenquelle entfernt werden muss. Aber wer ist überhaupt dafür zuständig? Und was sagt die Rechtsprechung zum Thema? Die ARAG Experten klären auf.
Laubfegen: Wer ist zuständig?
Grundsätzlich gilt, dass die Gemeinden die sogenannte Verkehrssicherungspflicht tragen. Sie müssen also dafür Sorge tragen, dass die Straßen und Gehwege gefahrlos durch die Bürger genutzt werden können. Sie können diese Pflicht jedoch auf die Grundstückseigentümer per Satzung übertragen, die wiederum bei vermieteten Objekten in den meisten Fällen an die Mieter weitergegeben wird.
Als Vermieter sollten Sie bei Abschluss eines Mietvertrags darauf achten, dass die Pflichten für den Räum- und Streudienst einschließlich des Laubfegens klargestellt sind, also entweder der Mieter übernimmt diese oder die Arbeiten werden durch ein professionelles Unternehmen erledigt, wobei die Kosten hierfür ebenfalls dem Mieter auferlegt werden können.