TEBO GmbH zur CO2 Steuer: Was Unternehmen jetzt wissen sollten!
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 7 October 2020Bernd Bose gibt Tipps, worauf man bei der Auswahl eines Messstellenbetreibers achten sollte.
Auf die Unternehmen kommen in Bezug ihres Energieverbrauchs einige Veränderungen zu. So müssen lt. BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ab 2020 neue Energiezähler eingebaut werden die über intelligente Messsysteme und eine moderne Datenübertragungstechnik verfügen. Betroffen sind auch Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100.000 kW/h.
Die Einbaukosten dieser intelligenten Zähler mit Datenübertragung (sog. Smartmeter Gateways) übernimmt zwar der Messstellenbetreiber - dennoch bedeutet die ab 2021 erhobene CO2-Steuer eine zusätzliche Belastung der Unternehmen.
Aufgrund der anstehenden Veränderungen sollten sich vor allem kleine und mittelständische Unternehmen an einen erfahrenen Energiedienstleister wenden, der sie durch das Gestrüpp von Paragraphen und Grenzwerten führt und so einen echten Beitrag zur Reduzierung der Energiekosten leisten kann.