Stärkung der Verbraucherrechte Durchsetzung
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 30 September 2020
Die Politik ordnet das System - außergerichtliche Rechtsdurchsetzung hat sich bewährt. Was ändert sich bei Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Muster Feststellungsklagen? Von Daniel Sebastian, Rechtsanwalt IPPC LAW Rechtswanwaltsgesellschaft mbH.
Das Verbraucherrecht wird über das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) überwiegend zivilrechtlich mit außergerichtlichen Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren durch Verbraucherverbände, Wirtschaftsverbände, Kammern und Mitbewerber durchgesetzt (kollektiver Rechtsschutz). Betroffene können darüber hinaus ihre Ansprüche durch Klagen vor den Zivilgerichten durchsetzen. Das System der zivilrechtlichen Durchsetzung von Verbraucherrechten hat sich im Kern bewährt. Um es noch einfacher und effektiver zu gestalten, hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission mit dem "New Deal for Consumers" einen Vorschlag zur verbesserten Durchsetzung von Verbraucherrechten durch Verbandsklagen vorgelegt.
Abmahnungen und Unterlassungsklagen