Corona: Insolvenzantragspflicht weiterhin teilweise ausgesetzt
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 6 January 2021Corona: Insolvenzantragspflicht weiterhin teilweise ausgesetzt
Die Insolvenzantragspflicht wurde aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Voraussetzung ist aber, dass ein Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfsleistungen besteht.
Die zweite Corona-Welle und der erneute staatlich angeordnete Lockdown hat die Wirtschaft hart getroffen. Viele Gewerbetreibende sind durch die Schließung der Geschäfte und weiteren Folgen der Pandemie in ihrer Existenz gefährdet. Um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern und eine Insolvenzwelle zu vermeiden, hat die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht ein weiteres Mal ausgesetzt, diesmal bis zum 31. Januar 2021.
