Corona: Die zweite Welle der Firmenpleiten
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 18 November 2020ARAG Experten informieren über wichtige Schritte bei einer Firmeninsolvenz
Für das Jahr 2019 gab es laut Statista gut 19.000 Firmeninsolvenzen, die meisten davon in Nordrhein-Westfalen. Dann kam Corona. Und mit der Pandemie kam es für viele Betriebe zu wirtschaftlichen Einbußen und akuten finanziellen Engpässen. Durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht lediglich vertagt, könnte es zum Ende des Jahres deutlich mehr Unternehmenspleiten geben. Was es bei einer Insolvenz zu beachten gibt, welche Möglichkeiten zahlungsunfähige Firmen haben und welche Konsequenzen eine Missachtung der Insolvenzordnung (InSO) haben kann, wissen die ARAG Experten.
Was ist eine Insolvenz?
Ob durch die Corona-Pandemie oder aufgrund von Fehlentscheidungen in finanzielle Schieflage geraten - kann ein Unternehmen seine Gläubiger nicht mehr bezahlen, ist es zahlungsunfähig und damit insolvent. Die Insolvenzordnung (InSO) regelt dann in einem geordneten Verfahren den Umgang mit der sogenannten Regelinsolvenz. Sie sorgt im besten Fall dafür, dass alle Gläubiger gleichermaßen befriedigt werden und dass das insolvente Unternehmen durch eine Befreiung von seinen restlichen Verbindlichkeiten die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang hat.