Erasmus+: Kindergeld bei Teilnahme an Freiwilligendienst?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 2 November 2020
München/Berlin (DAV). Nimmt ein Kind an einem Freiwilligendienst im Rahmen des Europäischen Programms Erasmus+ teil, haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld, sofern es sich um ein Projekt handelt, das eine Nationale Agentur genehmigt hat.
Die junge Frau beendete im Juli 2018 ihre Schulausbildung und begann zwei Monate später einen Freiwilligendienst bei der Organisation "X" in Großbritannien. Die Organisation war als Veranstalter für Erasmus+ registriert und akkreditiert, dem Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.
Die Familienkasse hatte im Juli die Kindergeldbewilligung ab August 2018 aufgehoben. Der Vater des Mädchens teilte der Familienkasse mit, dass seine Tochter ein freiwilliges soziales Jahr in Großbritannien ableisten werde. Gleichzeitig legte er Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid ein. Die Familienkasse lehnte den Einspruch ab, da nicht nachgewiesen sei, dass es sich bei dem Freiwilligendienst um einen Dienst im Sinne des Programms Erasmus+ handle. Der Mann klagte.