Hotel TV-Geräte: Hotel Investments AG unterstützt Hoteliers bei neuen Urheberrechtsregelungen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 30 October 2025Die Hotel Investments AG begleitet ihre Partnerhotels aktiv bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Urheberrechtsabgaben für Hotel TV-Geräte (Hotelfernseher).
Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach bereits das Bereitstellen und Betreiben von Fernsehgeräten in Hotelzimmern oder öffentlich zugänglichen Bereichen als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne des § 22 UrhG gilt.
Damit sind Hotelbetreiber verpflichtet, für alle im Hotel betriebenen TV-Geräte eine entsprechende Lizenz einzuholen, sofern über diese Geräte audiovisuelle Inhalte empfangen werden können. Wird dies versäumt, drohen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Rechtssichere Nutzung von Hotelfernsehern - wirtschaftliche Lösungen für Hotelbetriebe
Um ihre Hotelbetreiber-Partner in dieser komplexen Rechtsfrage rund um Hotelfernseher zu unterstützen, arbeitet die Hotel Investments AG mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei für Urheberrecht im Gastgewerbe zusammen.