Mit Corona auf Reisen - Recht auf Entschädigung?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 6 March 2020ARAG Experten über die Fluggastrechte und Entschädigungszahlungen
Wer sich bereits auf den lang ersehnten neuen James-Bond-Streifen "No Time to Die" gefreut hat, kann die Vorfreude nun bis November ausdehnen. Denn der für April geplante internationale Filmstart wurde aufgrund des Corona-Virus verschoben. Viele Cineasten meiden den Kinobesuch aus Angst vor einer Ansteckung. Wer bereits Kinokarten gekauft hat, darf sie umtauschen, zurückgeben oder bis November aufbewahren, denn sie behalten ihre Gültigkeit. So leicht haben es Passagiere mit der Rückgabe ihrer Flugtickets leider nicht. ARAG Experten informieren, welche Rechte und Ansprüche Reisende im Corona-Fall haben.
Kann man bei einer Reisewarnung eine Reise stornieren?
Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat, ist eine kostenlose Reisestornierung bei Pauschalreisen meist kein Problem. Der Stornierungsgrund lautet dann korrekt "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände". Das bedeutet, die Reise muss beispielsweise durch plötzlich auftretende Naturkatastrophen - hierunter fällt auch die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit wie beim Corona-Virus -, politische Unruhen oder terroristische Risiken erheblich gefährdet sein. Alles Ereignisse, die man bei einer Buchung noch nicht vorhersehen konnte. Viele Reiseveranstalter sind inzwischen kulant und bieten auch Umbuchungen an.