Wechsel der Versicherungskennzeichen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 25 February 2020Höchste Zeit, den Versicherungsschutz zu erneuern
Mofas und Kleinkrafträder (Mopeds) dürfen vom 1. März 2020 an nur noch mit schwarzem Versicherungs-Kennzeichen gefahren werden. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
Versicherungsschutz jetzt erneuern
Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer ein neues Versicherungs-Kennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das neue Versicherungsjahr. Das gilt laut ARAG Experten übrigens auch für Motorroller, Segways, Quads, Minicars, S-Pedelecs und E-Bikes. Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge nicht über das Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Eine Fahrzeugsteuer wird auch nicht erhoben. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). In diesem Jahr wechselt die Farbe des Versicherungs-Kennzeichens von grün auf schwarz. Sollten Sie nach dem 28. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen vom vergangenen Versicherungsjahr unterwegs sein, fahren Sie nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern machen sich auch strafbar.