OLG Frankfurt fällt Grundsatzurteil
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 6 February 2020Knöllchen von privaten Dienstleistern rechtswidrig
Das Frankfurter Landesgericht hat eine langjährige Praxis der Stadt Frankfurt und weiteren hessischen Städten für rechtswidrig erklärt. Millionen von Strafzetteln waren von privaten Dienstleistern ausgestellt worden. Hauptsächlich ging es dabei um Falschparken. Die Folgen für Betroffene sind derzeit noch unklar.
Gericht findet deutliche Worte für zweifelhafte Praxis
Die Städte hatten aus Personalmangel private Sicherheitsfirmen engagiert. Unter der Bezeichnung "Stadtpolizei" ließen sie private Dienstleister sogar in Polizeiuniformen den Verkehr überwachen.
Dadurch seien die Öffentlichkeit und Bürger getäuscht worden, so das OLG. Es wurde gegenüber Bürgern und Gerichten "ein täuschender Schein der Rechtsstaatlichkeit" und der "Eindruck von polizeilichen Handlungen" erweckt. In Wahrheit sei es aber ein Privatunternehmen, das von Verwarngeld finanziert wurde, wozu gesetzlich nicht befugt ist. Die Praxis wurde als unzulässig erklärt.
Innenministerium hatte Rechtssicherheit der Praxis zuvor bestätigt