Namensänderung abgelehnt: Schreibweise mit "w" ist zumutbar
Verfasser: pr-gateway on Friday, 5 September 2025
(DAV). Die Hürden für eine Namensänderung sind hoch. Unannehmlichkeiten wie Verwechslungen im Alltag sind nicht ausreichend.
Die Frau wollte eine Änderung der Schreibweise ihres Nachnamens "A." mit "v" statt mit "w" erreichen. Da sie kaum gebräuchlich sei, führe die Schreibweise ihres Nachnamens mit "w" zu erheblichen Problemen - gerade aufgrund der zunehmenden Technisierung und der standardisierten Abwicklungsmechanismen. Bei Auslandsreisen führe das zu massiven Verwicklungen, da sich der Name vom Personalausweis unterscheide. Regelmäßig würden Bestellungen nicht durchgeführt und Post nicht zugeordnet, weil ihr Name praktisch als nicht existent gelte. Sie verwies auf psychische Beeinträchtigungen aufgrund der Schreibweise ihres Familiennamens und legte eine "fachärztliche Bescheinigung" eines Facharztes für Neurologie vor.
Namensänderungen nur aus wichtigem Grund
Vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg. Namensänderungen hätten Ausnahmecharakter. Der Familienname dürfe nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertige. Eine seelische Belastung könne ein solcher wichtiger Grund für eine Namensänderung sein - aber nur, wenn sie verständlich und nachvollziehbar sei. Sei die seelische Belastung dagegen nur als übertriebene Empfindlichkeit zu werten, zähle sie nicht als ausreichender Grund für eine Namensänderung.