Bestattungsvorsorge schützt vor Sozialamtsbestattung und entlastet die Angehörigen
In Deutschland haben trotz Rekordbeschäftigung und anhaltendem Wirtschaftsboom zehntausende Familien nicht genug oder kein Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19.200 Personen dafür Geld von den Sozialämtern.
Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener erhält, muss sich jedoch zuvor einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten "für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung". In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede.