ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 22 January 2020Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Keine privaten Knöllchen +++
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch "private Dienstleister" für gesetzeswidrig erklärt. Die so ermittelten Beweise unterlägen einem absoluten Verwertungsverbot, entschied laut ARAG Experten das Gericht (Az.: 2 Ss-Owi 963/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main.
+++ Zu viel gefehlt... +++
Ein Schulverhältnis mit einem Schüler, der mindestens zehn Tage unentschuldigt gefehlt hat, kann beendet werden. Eine dahingehede Entscheidung des Schulleiters einer Berufsbildenden Schule ist nach Auskunft der ARAG Experten unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 4 K 989/19.KO) nicht zu beanstanden.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Koblenz.